Das Insolvenzverfahren ist gekennzeichnet durch die widerstreitenden Interessen der Beteiligten, die mehr oder weniger offen aufeinanderprallen, durch einen immensen zeitlichen und wirtschaftlichen Druck und immer auch durch eine gehörige Portion Emotionalität.

Insolvenzverwaltung kann nur erfolgreich sein, wenn in diesem Spannungsverhältnis professionell agiert wird.

Für uns bedeutet dies, dass nicht nur zeitnah, sondern vor allem transparent gehandelt und offen kommuniziert wird. Es gehört für uns zu den zentralen Aufgaben eines Insolvenzverwalters, schnell Vertrauen in die vorzunehmenden Weichenstellungen zu schaffen, den Beteiligten die vorhandenen Chancen aufzuzeigen und die entwickelten Ziele des konkreten Verfahrens konsequent zu verfolgen.


Die erfolgreiche Abwicklung eines Insolvenzverfahrens setzt ein breites Spektrum an Spezialwissen voraus. Der Insolvenzverwalter allein kann diesen hohen Anforderungen nicht gerecht werden.

Für eine effektive Insolvenzverwaltung durch ein kleines Verwalterbüro wie unseres ist es deshalb wichtig, dass auf ein zuverlässiges und erfahrenes Netzwerk von Spezialisten zurückgegriffen werden kann.

Um zu gewährleisten, dass sämtliche in einem Insolvenzverfahren auftretenden Problemstellungen zeitnah und fachlich kompetent bearbeitet und gelöst werden können, arbeiten wir deshalb im juristischen Bereicht mit der Rechtsanwaltskanzlei Müller & Szesnat zusammen, die seit dem Jahre 1997 überwiegend kleine und mittelständische Unternehmer und Unternehmen rechtlich berät und vertritt und insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht tätig ist.

Unterstützt werden wir dabei durch Herrn Rechtsanwalt Jan Kindermann, der über eine mehrjährige Erfahrung als Insolvenzsachbearbeiter verfügt und der dem Insolvenzverwalter in allen Verfahren in den Bereichen Insolvenzanfechtung, Eigenkapitalersatz und der Durchführung von gerichtlichen Streitverfahren zur Seite steht.
Für den steuerlichen Bereich, für die betriebswirtschaftliche Analyse und für den Bereich der Unternehmenssanierung können wir jederzeit auf die Berufsträger und Mitarbeiter der Steuerkanzlei Dr. Schauer zugreifen und damit auch insoweit eine optimale Verfahrensbearbeitung sicherstellen.


§ 1 Insolvenzordnung nennt als Ziele des Insolvenzverfahrens:

"Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien."

Für uns steht deshalb neben der optimalen Gläubigerbefriedigung insbesondere die Sanierung des in der Krise befindlichen Unternehmens im Fordergrund. Wir verstehen das Insolvenzverfahren nicht als wirtschaftliches Ende, sondern als Chance auf einen geordneten Neuanfang und sehen unsere Aufgabe insbesondere auch darin, die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und Arbeitsplätze zu erhalten.

Der redliche Schuldner wird von uns persönlich und aktiv bei der Erlangung seiner Restschuldbefreiung angeleitet und unterstützt.


Eine erfolgreiche Insolvenzverwaltung setzt schnelles und zielgerichtetes Handeln voraus. Für uns ist es selbstverständlich, dass die Aufgaben eines Insolvenzverwalters höchstpersönlich und unmittelbar vor Ort wahrgenommen werden. Dies ist auch der Grund, weshalb wir unsere Tätigkeit regional auf den südostbayerischen Raum beschränkt ausüben.

Herr Rechtsanwalt Hans-Peter Müller wird in Traunstein, Rosenheim und Landshut in Verbraucher-, Nachlass- und Regelinsolvenzverfahren als Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder bestellt. Herr Rechtsanwalt Kindermann wird in Landshut als Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt.

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